Allgemeine Geschäftsbedingungen für Präsentationen
Content Performance Group GmbH
Hainburger Straße 33, 1030 Wien
Gadollaplatz 1, 8010 Graz
(nachfolgend kurz „COPE“)
Version: 15.05.2023
„Präsentationen“ dienen der Vorstellung von Ideen und Konzepten (gesamthaft die „Konzepte“) durch die COPE für mögliche gemeinsame Projekte und der Evaluierung einer möglichen geschäftlichen Beziehung zwischen Ihrem Unternehmen („Sie“) und der COPE (auch „wir“) Wenn Sie der Abhaltung einer Präsentation durch uns zustimmen bzw. uns zu einer solchen einladen, gelten ausschließlich die Bestimmungen dieser Präsentations-AGB.
1. Unverbindlichkeit der Präsentation
Die Präsentation erfolgt unverbindlich. Das heißt, dass weder Sie noch wir dazu verpflichtet sind, nach der Präsentation auch tatsächlich in eine Vertragsbeziehung zu treten und/oder die Konzepte zu realisieren. Weder müssen wir anschließend ein Angebot an Sie unterbreiten, noch müssen Sie ein allfälliges Angebot unsererseits annehmen.
2. Verwendung der Konzepte durch Sie, Ideen- und Konzeptschutz, Geheimhaltung
Es wird klargestellt, dass das Eigentum und alle Rechte (insb. auch aus dem Titel des Urheberrechts) an den
Präsentationsmaterialien, samt deren Inhalten, den Konzepten, sowie den diesen zugrundeliegenden Ideen (gesamthaft die „Materialien“) bei uns verbleiben. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung, Weitergabe oder sonstige Verwertung der Materialien ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist daher nicht gestattet und nicht zulässig. Im Falle einer nachfolgenden geschäftlichen Beziehung zwischen uns gelten die dazu ausdrücklich vereinbarten Bedingungen, in Ermangelung dessen die Nutzungsrechte unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (abrufbar unter www.copegroup.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen).
Sie dürfen die Materialien ausschließlich zum bloßen Zweck der internen Evaluierung einer möglichen geschäftlichen Beziehung zwischen Ihnen und uns („Evaluierung“) verwenden. Sollte die Präsentation binnen drei Monaten nicht in einer Vertragsbeziehung bezüglich der Realisierung der Konzepte zwischen Ihnen und uns münden, sind wir berechtigt, von Ihnen zu verlangen, die Materialien inklusive gespeicherte Versionen davon sowie Ausdrucke und Kopien unverzüglich an uns zurückzugeben oder diese zu löschen bzw. zu vernichten. Die Löschung bzw. Vernichtung der Materialien ist auf unseren Wunsch hin schriftlich zu bestätigen.
Die Materialien gelten als unsere Geschäftsgeheimnisse iSd S 26b Abs 1 UWG, dies unabhängig davon, ob sie urheberrechtliche Werkhöhe aufweisen oder nicht (z.B. Werbeslogans, Werbetexte, Jingles etc.) und unabhängig davon, ob sie an Sie durch uns schriftlich, mündlich oder visuell offengelegt bzw. kommuniziert wurden. Sie sind entsprechend durch Sie geheim zu halten, Ihren Mitarbeiter:innen nur für die Zwecke der Evaluierung auf einer Need-to-Know-Basis zugänglich zu machen und an Dritte nicht weiterzugeben.
Die Geheimhaltungspflicht und die obigen Nutzungsbeschränkungen gelten nicht für solche Bestandteile der Materialien die (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung durch uns bereits öffentlich bekannt waren oder (ii) die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits rechtmäßig in Ihrem Besitz befanden, ohne dass dies auf eine Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung durch einen offenlegenden Dritten zurückzuführen ist.
Allfällige Rechte am Material, die sich aus sonstigen Immaterialgüterrechten (insb. Urheberrecht) ergeben, bleiben hiervon unberührt.
3. Gewährleistung und Haftung
Wir übernehmen, soweit gesetzlich möglich, keinerlei Gewähr und Haftung für die Mangelfreiheit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Materialien. Dieser Ausschluss gilt nicht im Falle von vorsätzlichem Handeln oder krass grober Fahrlässigkeit.
4. Verwendung der Konzepte durch uns
Es wird klargestellt, dass die Materialien oder einzelne Elemente derselben ohne Einschränkungen durch uns auch für andere (potenzielle) Projekte und Kunden verwendet werden können, soweit und solange nicht in einer nachfolgenden geschäftlichen Beziehung für Sie Exklusivität für das jeweilige Konzept oder einzelne Elemente daraus vereinbart werden. Davon ausgenommen sind in den Materialien befindliche vorbestehende Marken Ihres Unternehmens oder sonstige Ihrer vorbestehenden Unternehmenskennzeichen.
5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Für diese Präsentations-AGB gilt das österreichische Recht. Es wird die Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte für den ersten Gemeindebezirk in Wien vereinbart.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Präsentations-AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesen Präsentations-AGB.